Landtagswahl und Bürgerentscheid 8.10.23
Auch in Bayern kann man am 8.10. Demokratie wählen und sich für den Klimaschutz einsetzen. Eine ausführliche Befragung zu Themen des Natur- und Klimaschutzes hat der Landesverband durchgeführt:
https://www.bund-naturschutz.de/umweltpolitik/landtagswahl-2023-in-bayern#c192919
Aber auch lokal kann gehandelt werden. Es findet ein Bürgerentscheid zu einem geplanten Gewerbegebiet in Altdorf statt. Der BN lehnt die Bebauung ab, da sie unnötig ist und Altdorf bereits sehr viele neue Flächen versiegelt hat. Damit ist das 5 ha Ziel in der Kommune weit verfehlt und in den nächsten Jahrzehnten nicht zu erreichen.
GEHEN SIE WÄHLEN! Nur demokratische gestützte Entscheidungen für den Klimaschutz können den Klimawandel vielleicht noch verlangsamen.
Das Klimaschutz-Sofortprogramm wurde den politisch Verantwortlichen und der Presse übergeben.
Es enthält Maßnahmen für eine klimaschonende, dezentrale Energieversorgung. Außerdem werden konkrete Vorschläge für die Mobilität gemacht. Landwirtschaft muss klimaschonender werden, der Flächenverbauch muss in den Kommunen stark verringert werden.
Der Naturschutz kann durch Moorschutz und Aufwertung sowie Erhalt der Wälder und Auen zum Klimaschutz beitragen.
Auch im Bereich Wirtschaft, Landeshaushalt und Kommunen gibt es Vorschläge, um den Klimaschutz schneller voranzutreiben.
https://www.bund-naturschutz.de/pressemitteilungen/taten-statt-ankuendigungen-klimaschutz-jetzt
Nun bleibt abzuwarten, wie die Politik die Vorschläge umsetzt. Wir bleiben dran und halten den Kontakt zu den verantwortlichen KommunalpolitikerInnen.
Kommunalwahlen in Bayern - Forderungen an die Stadtratsmitglieder und Bürgermeister
Naturschutz-, Umwelt- und Klimaschutz werden direkt vor Ort umgesetzt.
Fordern Sie von Ihren Lokal-Politikern mehr Naturschutz auch in Corona-Krisenzeiten. Der Klimawandel wird noch mehr Krisen verursachen und macht keine Lockdown-Pause.
Eine zukunftsfähige Kommunalpolitik stellt sicher:
Landwirtschaft:
• Bei der Verpflegung der öffentlichen Hand werden mindestens 50 Prozent Bio-Lebensmittel verwendet, die nach Möglichkeit regional und saisonal gewonnen werden.
• Eigene und verpachtete kommunale landwirtschaftlich genutzte Flächen werden nach den Kriterien des ökologischen Landbaus bewirtschaftet.
Energiewende/ Klimaschutz:
• In kommunalen Gebäuden und der öffentlichen Verwaltung werden die Energieeinsparpotenziale ausgeschöpft, alle Möglichkeiten, die das Baurecht zum Energiesparen bietet, werden ausgenutzt, bei Neubauten ist das „Plus Energiehaus“ Standard für die Planung, kommunale Wärmepläne sind aufgestellt und in der Bauleitplanung wird das Pariser 1,5° Grad Klimaversprechen eingehalten.
• Eine dezentrale Energiewende der Kommunen gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern ist eingeleitet und wird mit dem Ziel Klimaneutralität bis 2040 natur- und sozialverträglich vor Ort umgesetzt.
Artenvielfalt
• Kommunale Flächen sind ein Vorbild zur Förderung der Artenvielfalt, die Kommunen setzen den Biotopverbund um, gewährleisten Pestizidfreiheit und entwickeln geeignete kommunale Wälder zu Naturwäldern.
• Jede Kommune hat eine Baumschutzverordnung und Durchgrünungskonzepte und setzt diese um, um das Lokalklima, die Lebensqualität und den Artenschutz im besiedelten Raum zu verbessern.
Flächenschutz:
• Das Ziel der Landesregierung, maximal 5 Hektar Flächen pro Tag zu verbrauchen ist auf die Kommunen heruntergebrochen und wird umgesetzt.
• Flächennutzungspläne sind im Hinblick auf die Klimaneutralität, das Flächensparen und den Naturschutz aktualisiert, Flächensparen, Flächenrecycling und Innenentwicklung haben Vorrang vor Außenentwicklung.
Mobilität
• Integrierte Verkehrsentwicklungspläne werden erstellt, Rad- und Fußverkehr haben Vorrang, unterstützt durch einen Öffentlichen Personen Nahverkehr (ÖPNV), der mindestens von 05:00 bis 00:00 eine Mobilitätsgarantie bereitstellt
• Das Parkplatzangebot für Autos ist verringert, Stellplatz-Ordnungen entsprechend angepasst, autofreies Wohnen und die Stadt/Gemeinde der kurzen Wege ist ermöglicht.
Sozial-ökologischeTransformation:
• Die Gemeinden verwenden die Gemeinwohlbilanzierung als Leitlinie für das Wirtschaften und die Bemessung des Wohlstandes.
• Die Kommunen tätigen keine Investitionen von kommunalen Geldern in ökologisch und sozial schädliche Geldanlagen und Förderprojekte, bestehende werden zurückgezogen oder laufen aus.