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Natur vor der Haustür

Flurbereinigung

Der BN vertritt die Meinung, dass Flurneuordnungsverfahren die Probleme der Landwirte in der Hersbrucker Alb nicht langfristig lösen können und die mit den Verfahren verbundenen Eingriffe sich auf die noch sehr artenreiche Landschaft in verschiedener Hinsicht nachteilig auswirken. Deshalb wird dieses Instrument grundsätzlich abgelehnt. Um jedoch Einfluss zu nehmen auf die einzelnen Planungen, beteiligt sich der BN an den derzeit laufenden Verfahren. Einige Verfahren sind nun abgeschlossen.


Die Grundsatzposition der BN-Ortsgruppe Hersbrucker Land vom 4. April 1996, die heute noch ihre Gültigkeit hat:

Der BN ist nicht grundsätzlich gegen Flurbereinigungen. Die Bewirtschaftung unserer Kulturlandschaft durch existenzfähige bäuerliche Betriebe ist ihm ein besonderes Anliegen, gerade auch in der Hersbrucker Alb. So wurden in anderen Regionen Flurbereinigungsverfahren unterstützt - eben dort, wo sie einen sinnvollen Beitrag für Landwirtschaft und Naturschutz liefern konnten. Dies war vor allem in Gebieten der Fall, wo durch frühere Bereinigungen ausgeräumte Landschaften wieder repariert werden mussten. Jedoch wird vom BN die Flurbereinigung in Bereichen, die einen hohen Anteil naturnaher Flächen - wie dies im besonderem Maße auf die reich strukturierte Mittelgebirgslandschaft der Hersbrucker Alb zutrifft - äußerst kritisch gesehen. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist zu befürchten, dass eine Regelflurbereinigung selbst bei bestem Willen der ausführenden Behörde zu einer Verschlechterung der ökologischen Bilanz führen würde.

Für die immer wieder aufgestellte Behauptung, dass heutige Verfahren ganz anders durchgeführt werden, fehlt bisher der Beweis, da die neuen Verfahren entweder noch nicht abgeschlossen sind oder die Auswirkungen nicht bewertet wurden. Versprechungen wie z.B., dass man ja "die Landschaft nicht vergewaltigen will", verlieren an Glaubwürdigkeit, wenn gleichzeitig durchschnittliche Feldgrößen von drei bis fünf Hektar, umfangreiche Wegebauten und wasserwirtschaftliche Maßnahmen beabsichtigt sind. Ohne massive Landschaftseingriffe ist dies in der Realität überhaupt nicht möglich. Auch mit der Neuanlage von Biotopen könnte man die Schäden nicht mehr ausgleichen.

Es ist zweifelhaft, ob die Flurbereinigung das Sterben der kleineren Bauernhöfe stoppen kann. In der Regel dauern solche Verfahren 10 bis 15 Jahre und begünstigen die Entwicklung großer, intensiv wirtschaftender Betriebe. Außerdem wird der größte Teil der Verfahrenskosten für Baumaßnahmen aufgewandt; steht also den Landwirten nicht unmittelbar zur Verfügung.

Wäre es nicht sinnvoller, in Zeiten allseits knapper Mittel, die Millionen von Steuergeldern, welche eine Flurbereinigung verschlingen würde, den betroffenen Landwirten direkt und sofort zukommen zu lassen? Als Ausgleich für die erschwerten Standortbedingungen, als Honorierung für landschaftspflegerische Leistungen und für die Erzeugung gesunder Nahrungsmittel. Der BN ist der Meinung, dass dies bei etwas gutem Willen aller Beteiligten möglich wäre; zum Nutzen möglichst vieler Bauern, der Verbraucher und der Natur. Denn das Gebot der Stunde ist die Erhaltung und Weiterentwicklung der in den Jahrhunderten gewachsenen, naturnahen Kulturlandschaft, nicht deren Umwandlung in eine maschinengerechte, strukturarme Produktionslandschaft!