Hasenleite im Hirschbachtal
Die Ortsgruppe Hersbrucker Land kümmert sich seit Jahrzehnten um die „Hasenleite“. Es handelt sich dabei um ein ca. ein Hektar großes Waldgrundstück mit einem 25 Meter hohen Felsmassiv. Zunächst hatte der Deutsche Naturschutzring die Fläche in den 1960er Jahren gekauft, um die dort brütenden Wanderfalken zu schützen. Deshalb wurden das gesamte Grundstück und ein Teil eines benachbarten Grundstückes eingezäunt – und zwar ziemlich massiv mit etwa drei Meter hohen einbetonierten Stahlrohren, Maschendraht und drei Reihen Stacheldraht als oberen Abschluss. Der Wanderfalkenbestand in Deutschland stand damals kurz vor dem Aussterben, nur noch in Süddeutschland gab es 60 Brutpaare. Durch intensive Schutzbemühungen sieht es heute wieder anders aus, aber der Schutz ist weiterhin nötig für den schnellsten Vogel der Welt. Nach Verschwinden der Wanderfalken baute man später innerhalb der Umzäunung zusätzlich eine Voliere zur Auswilderung von Uhus und Wanderfalken. Diese ist jedoch im Jahr 2002 wieder abgebaut worden, weil sie beschädigt war und das Ziel der Auswilderung schon länger nicht mehr verfolgt wurde.
1981 hat der BUND Naturschutz die Fläche erworben. Unsere Ortsgruppe hat dort Pflegemaßnahmen durchgeführt (Felsfreistellungen) und war häufig mit Zaunreparaturen beschäftigt, weil immer wieder umgestürzte Bäume Schäden verursacht haben. In dem extrem steilen Gelände war das sehr aufwändig. Außerdem hatte sich der Zustand des Zauns im Laufe der Jahre verschlechtert, er wurde immer poröser und vorhandene Löcher konnten kaum noch repariert werden, sodass eine Verletzungsgefahr für Wildtiere bestand. Deshalb haben Kreis- und Ortsgruppe beschlossen, den Zaun abzubauen. Damit wurde der Maschinenring Nürnberger Land beauftragt. Die Arbeiten fanden Anfang 2025 statt.
Vor dem Zaunabbau hatten wir einen Antrag auf Ausweisung eines Schutzgebietes gestellt. Uns erschien der Geschützte Landschaftsbestandteil dafür die passende Schutzkategorie. Einerseits ist das Felsmassiv nach wie vor ein potentieller Brutplatz für Wanderfalken und Uhus. Andererseits ging es uns um die Vegetation, die sich dort über Jahrzehnte ungestört entwickeln konnte. Bei der letzten Kartierung im Mai 2020 wurden die folgenden Pflanzengesellschaften festgestellt und untersucht: Seggen-Buchenwald, Rindsauge-Dolomit-Kiefernwald und Bleich-Schwingel-Felsflur. Diese sind nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit Artikel 23 Bayerisches Naturschutzgesetz geschützt. Unser Antrag wurde von der Unteren Naturschutzbehörde mit der Begründung abgelehnt, dass sich die mit dem Zaunabbau ergebende Möglichkeit des Bekletterns des Felsens über das Kletterkonzept regeln lässt. Im Kletterkonzept ist der Fels mit Zone 1 markiert – das bedeutet, dass dort nicht geklettert werden darf.