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Politischer Flächenschutz in Altdorf

Am 18.9. beteiligte sich der BN an dem Infoabend rund um die Planungen zum Gewerbegebiet Neumarkter Straße. Der Bürgerentscheid findet mit der Wahl statt.

19.09.2023

Viele Aktivitäten hat die Ortsgruppe bereits durchgeführt: Kartierung der Pflanzenarten, Begehungen, Infostände, Erstellen des Bürgerbegehrens und des Bürgerentscheids. Am Infoabend wurde deutlich, dass der vortragende Bürgermeister die Menschen mit Zahlen überzeugen will, die nicht belegt sind. Angeblich 10 Millionen € Gewinn kreiert der Verkauf der Flächen. Dabei ist nicht vorgelegt worden, wie die Kosten aufgestellt sind und was als möglicher Kaufpreis/Verkaufspreis der Flächen anzusehen ist.

Der Zugriff auf die Flächen erlischt Ende 2024. Außerdem gaben die Veranstalter Hinweise, was die saP beinhaltet. Die Aussage, es gäbe keine Amphibien, konnte durch Uwe Friedel und Miranda Bellchambers widerlegt werden. Es gibt dort ein sehr großes Vorkommen der Erdkröte (nur nicht in der Liste der saP -Bedingungen).

Das Gewerbegebiet wird als ökologisch beworben, aber selbst der Bürgermeister musste zugeben, dass dort Lebensraum für Tiere und Pflanzen verschwindet.

Die Frage nach Starkregenereignissen bei 80 % neu versiegelter Fläche konnte nicht in Zahlen belegt werden. Es gibt keine Abschätzung, wieviel Wasser nicht ins Grundwasser gelangt (Versickerung - Verdunstung - Ableitung).  Wasser wird wohl bei Starkregen  "abgeleitet" werden müssen. Die unten liegenden Gemeindeteile müssen also mit verstärktem Hochwasser rechnen. Diese Kosten sollten ebenfalls eingeplant werden.

Die Höhenbegrenzung ist eingeplant, allerdings wird es keine Vorgaben zum Einzelhandel im oberen Stockwerk oder zu Tiefgaragen und Parkdecks geben. Diese Einschränkungen wären aber in einem Bebauungsplan durchaus möglich.

Auf die Frage, wie denn die Ausgleichsmaßnahmen nach Artenschutzrecht kontrolliert werden sollen, gab es die Antwort, dass dafür das Landratsamt zuständig sei. Aber die Kommune ist der Planer, die Kommune muss überwachen. Strafen kommen dann über das Landratsamt (UNB).

Der geplante Einzelhandel kann nur kommen, wenn die neue Landesregierung das Anbindegebot lockert. Der BN befürwortet ein strenges Anbindegebot, um Zersiedelung zu verhindern. Diese Änderung könnte Jahre dauern, erst dann könnte ein Einzelhandel mit mehr als 800 qm Verkaufsfläche einziehen. Daher ist die Fragestellung nicht optimal formuliert. Die Alternative "Nein" ist mündlich mit einer Aufhebung des bestehenden Industriegebietes verbunden, dies ist aber nicht schriftlich im Bürgerentscheid formuliert.

KEINE WEITERE FLÄCHENVERSIEGELUNG FÜR GEWERBE UND PARKPLÄTZE